Verwaltungsgericht München hält Bebauungsplan Nr. 46 „Leitenhöhe“ der Gemeinde Herrsching für unwirksam

Dr. Patrick Bühring

Angesichts einer von der Kanzle Labbé & Partner erhobenen Klage auf Erteilung eines Bauvorbescheides zur Errichtung eines Einfamilienhauses hat das Landratsamt Starnberg noch in der mündlichen Verhandlung am 25.02.2016 vor dem Verwaltungsgericht München, Az. M 11 K 15 1018, den beantragten Vorbescheid erteilt und das fehlende Einvernehmen der Gemeinde Herrsching ersetzt.

Der bereits Ende 2014 beantragte Vorbescheid wurde ursprünglich von Landratsamt Starnberg und der Gemeinde Herrsching abgelehnt. Als Grund wurde angegebene, dass das beantragte Einfamilienhaus u.a. außerhalb der vom Bebauungsplan festgesetzten Baugrenzen errichtet werden sollt und auch die im Bebauungsplan festgesetzte Grundflächenzahl überschritten ist. Obwohl das Landratsamt Starnberg und die Gemeinde Herrsching von der Kanzlei Labbé & Partner mehrmals auf die Unwirksamkeit des bereits im Jahre 2000 in Kraft getretene Bebauungsplan hingewiesen wurden, beharrten sie auf der Anwendung des Bebauungsplanes und lehnten Änderungen an demselben ab.

In der mündlichen Verhandlung am 25.02.2016 hat sich das Verwaltungsgericht München nunmehr der von der Kanzlei Labbé & Partner vertretenen Auffassung angeschlossen und den Bebauungsplan wegen seiner Unwirksamkeit nicht angewendet. Das Verwaltungsgericht beurteilte das Gebiet als nicht beplanten Innenbereich (§ 34 BauGB) und hielt das beantragte Einfamilienhaus für bauplanungsrechtlich zulässig. Um einer Verurteilung zuvorzukommen, erteilte das Landratsamt Starnberg noch in der mündlichen Verhandlung dem Kläger den beantragten Vorbescheid für das Einfamilienhaus.

Der Fall zeigt einmal mehr, dass es sich lohnt, die Wirksamkeit von Bebauungsplänen, die den eigenen Bauwünschen widersprechen, von Experten überprüfen zu lassen. Denn auch fehlerhafte Bebauungspläne, die seit Jahren oder Jahrzehnten in Kraft sind und nicht mehr direkt (etwa mittels Antrag auf Normenkontrolle) angreifbar sind, können von den Verwaltungsgerichten inzident für unwirksam erklärt.

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Dr. Patrick Bühring
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Verwaltungsrecht

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