Auslegung/Offenlage von Bebauungsplänen während der Corona-Krise
Der Entwurf eines in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes muss nach § 3 Abs. 2 BauGB einschließlich der Begründung des Bebauungsplanes und den wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen für die Dauer