Im Rahmen eines von der Kanzlei Labbé und Partner begleiteten Normenkontrollverfahrens gem. § 47 VwGO (Az. 15 N 20.1650) vor dem BayVGH wurde der Bebauungsplan für ein Gewerbegebiet in Immenreuth für unwirksam erklärt. Die Gemeinde versuchte bereits seit mehreren jahren, für ein örtliches Unternehmen ein bestehendes Gewerbegebiet massiv zu erweitern. Insbesondere der Antragssteller wäre durch das Gebiet weitgehend umschlossen gewesen. Mit dieser Planung scheiterte die Gemeinde bereits im Jahre 2020 vor Gericht (siehe Blog-Beitrag vom 27.04.2020 „Bebauungsplan für Gewerbegebiet erfolgreich angefochten“) aufgrund von Verfahrensfehlern. Nach der damaligen Niederlage startete die Kommune einen neuen Versuch und scheiterte im Jahre 2021 wiederum. Der BayVGH folgte der Argumentation des durch die Kanzlei Labbé vertretenen Antragsstellers, wonach erneut diverse Verfahrensfehler vorlägen, zudem sei das Thema Immissionsschutz defizität behandelt worden. Dies sahen die Richter des 15. Senats ebenso und erklärten den Bebauungsplan für unwirksam, Nichtzulassungsbeschwerde zum BVerwG wurde nicht eineglegt, die Entscheidung ist damit rechtskräftig.
Die vorliegende Entscheidung zeigt mustergültig die rechtlichen Schwierigkeiten bei der Aufstellung komplexer Bebauungspläne; auch bei einem „zweiten Anlauf“ nach einer gerichtlcihen Entscheidung ist die Aufstellung eines solchen Plans nicht garantiert. Der lange Atem des Antragsstellers hat sich vorliegend ausgezahlt, das Gewerbeprojekt wurde am fraglichen Standort nunmehr aufgegeben.
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Sebastian Heidorn
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Verwaltungsrecht/ Fachanwalt für Agrarrecht
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