Gesellschaftsrecht (Personen- und Kapitalgesellschaften)
Beratung bei der Gründung und Rechtsformwahl von Gesellschaften, Gestaltung und Überprüfung von Gesellschaftsverträgen.
Beratung bei der Unternehmensnachfolge, bei Umwandlungen und Umstrukturierungen sowie beim Erwerb und der Veräußerung von Gesellschaftsanteilen.
Entwicklung und Überprüfung von gesellschaftsrechtlichen Transaktionsstrukturen.
Gesellschaftsrechtliche Strukturierung des privaten und betrieblichen Vermögens.
Außergerichtliche und gerichtliche Vertretung von Personen- und Kapitalgesellschaften bei der Geltendmachung von Ansprüchen gegenüber Vorständen, Geschäftsführern und Gesellschaftern sowie Vertretung von Geschäftsführern und Gesellschaftern bei Ansprüchen gegenüber der Gesellschaft.
Geltendmachung und Durchsetzung von Rechten und Ansprüchen der Gesellschafter untereinander.
Haftung der Gesellschaft, der Geschäftsführer und der Gesellschafter gegenüber außenstehenden Dritten.