Erbbaurecht

Beratung und Vertretung von Grundstückseigentümern und Erbbauberechtigten bei Abschluss und Durchführung von Erbbaurechtsverträgen, insbesondere bei Heimfall, Erhöhung des Erbbauzinses, Gestaltung von Erbbaurechtsverträgen, Durchsetzung des Anspruchs auf Zahlung von Erbbauzins, Verhandlungen mit Banken bezüglich der Belastungen des Grundstücks und des Erbbaurechts.

Beratung und Vertretung bei Einräumung und Abwicklung von Hypotheken, Grundschulden, Dienstbarkeiten, Nießbrauchsrechten und anderen dinglichen Belastungen des Eigentums, bei Messungsanerkennungen und Auflassungen sowie der Eintragung von Auflassungsvormerkungen.