Mit Urteil vom 20.06.2015 hat das Bayerische Verwaltungsgericht München auf die von der Kanzlei Labbé & Partner erhobene Klage betreffend ein umstrittenes – vermeintliches- Denkmal im Herzogpark in München zugunsten des Klägers entschieden.
Bereits seit dem Jahr 2013 wurde um die Denkmaleigenschaft des Gebäudes gerichtlich gestritten.
Der Verwirrung um die Denkmaleigenschaft des Gebäudes vorangegangen war ein Wechsel in der Bewertung und Haltung des Landesamtes für Denkmalpflege.
Das Landesamt hatte das Gebäude zunächst im Rahmen einer Begutachtung im Jahr 2012 als nicht mehr erhaltenswürdig eingestuft und ausgeführt, dass dem Gebäude die Denkmaleigenschaft durch Umbauten in den 80ziger Jahren abhandengekommen sei.
Proteste von Seiten der Nachbarschaft, die einen Abriss und vor allem einen der Nachbarbebauung angepassten Neubau fürchteten, und eine Petition zum Landtag, unterstützt auch durch lokale Politiker, führten dazu, dass das Landesamt seine Haltung „überdachte“ und entgegen seiner Stellungnahme aus dem Jahr 2012 das Gebäude doch wieder als erhaltenswürdiges Denkmal einstufte.
Dies veranlasste den durch die Kanzlei Labbé & Partner vertretenen Grundstückseigentümer dazu, die Denkmaleigenschaft des Gebäudes gerichtlich klären zu lassen.
Im dem zuletzt vor dem Verwaltungsgericht geführten Prozess, der nunmehr in das für die Klägerin positive Urteil gemündet ist, lagen dem Gericht insgesamt 22 sachverständige Stellungnahmen und Gutachten des Landesamtes für Denkmalpflege sowie von 8 weiteren Gutachtern, darunter einem vom Gericht beauftragten Sachverständigen, vor.
Das Verwaltungsgericht hat in seinem Urteil vom 20.06.2015 auf fast 50 Seiten detailliert und unter Würdigung sämtlicher der ihm vorliegenden 22 sachverständigen Stellungnahmen und Gutachten erläutert, warum dem Gebäude im Einzelnen insbesondere weder städtebauliche, geschichtliche, künstlerische noch wissenschaftliche Bedeutung zukommt.
Das Gericht hat sich somit nach mehrjährigem Prozess, diversen mündlichen Verhandlungen und zahlreichen schriftlichen gutachterlichen Stellungnahmen der Rechtsauffassung der Kanzlei Labbé angeschlossen und damit den Streit um die Denkmaleigenschaft des Gebäudes im Herzogpark beendet.
Weitere Auskünfte erteilen:
Herbert Kaltenegger
Rechtsanwalt
Verwaltungsrecht
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Sabrina Schneider
Rechtsanwältin
Verwaltungsrecht
Labbé & Partner mbB
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