
Gemeinde zur Beseitigung rechtswidrig verlegter Wasserleitung verpflichtet
Mit Urteil des Verwaltungsgerichts München vom 16.07.2015 wurde die oberbayerische Gemeinde W. verurteilt, eine widerrechtlich in den Grundstücken des Eigentümers verlegte Wasserleitung zu entfernen. Auf