Kindergeld zum 01.07.2019 ein weiteres Mal angehoben
Zum 1.7.2019 erfolgte eine Erhöhung des Kindesunterhaltsbetrages und des staatlichen Kindergeldes. Der Mindestbedarf beträgt jetzt bei einem bis 5 jährigen Kind Euro 354,00/Monat bei einem
Zum 1.7.2019 erfolgte eine Erhöhung des Kindesunterhaltsbetrages und des staatlichen Kindergeldes. Der Mindestbedarf beträgt jetzt bei einem bis 5 jährigen Kind Euro 354,00/Monat bei einem
Zum 1.1.2018 erfolgte wieder eine – bescheidene – Erhöhung des Kindesunterhaltsbetrages und des staatlichen Kindergeldes. Der Mindestbedarf beträgt jetzt bei einem bis 5 jährigen Kind
Sofern Eheleute keine anderweitigen notariell beurkundeten vertraglichen Regelungen treffen, leben sie während der Ehe im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft, § 1363 BGB. Die Zugewinngemeinschaft entsteht automatisch
Nachdem bereits 2015 eine – bezüglich des Kindergeldes rückwirkende – Anpassung stattgefunden hat, erfolgte eine weitere Erhöhung des Kindesunterhaltsbetrages und des staatlichen Kindergeldes zum 01.01.2016.
Gerade bei alleinerziehenden und getrennt lebenden bzw. geschiedenen Eltern kann die elterliche Sorge für den Fall des Ablebens des sorgeberechtigten Elternteils zu Schwierigkeiten führen. Aber