Nach rund 6 Jahren Auseinandersetzungen mit der Gemeinde Schlehdorf und dem Landratsamt Bad Tölz Wolfratshausen ist es gelungen, einer Landwirtsfamilie aus Schlehdorf im Landkreis Bad Tölz Wolfratshausen die Baugenehmigung für einen Milchvieh-Laufstall zu verschaffen. Bevor das Landratsamt im Januar 2023 die bereits 2018 beantragte Baugenehmigung erteilte, mussten allerdings mehrere verwaltungsgerichtliche Verfahren von uns mit Erfolg bestritten werden.
Die Auseinandersetzung fing damit an, dass eine betriebliche Notwendigkeit bestand, die im Außenbereich gelegene landwirtschaftliche Hofstelle der Mandanten um ein weiteres Stallgebäude zu erweitern. Hierfür stand dem Betrieb nur eine geeignete Fläche zur Verfügung. Obwohl die Gemeinde Schlehdorf hiervon wusste, verhinderte sie diese Planung anfänglich, indem sie ein Verfahren zur Aufstellung eines Bebauungsplanes für die landwirtschaftliche Hofstelle einleitete und eine Veränderungssperre erließ. Während der Dauer der Veränderungssperre wurde von ihr der Bebauungsplan Nr. 12 „Östlich des Kapellenwegs“ aufgestellt. Dieser sah just für den zur Verfügung stehenden Erweiterungsstandort ein Verbot zur Errichtung von Stallungen vor. Argumentiert wurde seitens der Gemeinde damit, dass andernfalls ihre Entwicklungsmöglichkeiten zu sehr eingeschränkt würden und der Siedlungsbereich am Ortrand außerdem bereits stark mit Geruchsemissionen aus dieser und anderer Landwirtschaften belastet sei. Trotz erheblichen Widerstandes der Landwirtsfamilie, des Amts für Ernährung Landwirtschaft und Forsten und des Bayerischen Bauernverbandes hielt die Gemeinde Schlehdorf an ihrer Planung fest und setzte den Bebauungsplan Anfang 2018 in Kraft.
Gegen diesen Bebauungsplan wurde von uns ein Antrag auf Normenkontrolle beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof erhoben, da wir davon überzeugt waren, dass er an mehreren erheblichen formellen und materiellen Fehlen litt. Parallel dazu wurde ein Bauantrag für den begehrten Stall gestellt und gegen die daraufhin vom Landratsamt wegen der entgegenstehenden Festsetzungen des Bebauungsplanes erfolgten Ablehnung eine Klage zum Verwaltungsgericht München erhoben. Später wurde wegen der sehr langen Verfahrenslaufzeiten der beiden Gerichtsverfahren zusätzlich ein Verfahren zur vorläufigen Außervollzugsetzung des Bebauungsplanes beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof eingeleitet.
Erst nachdem der Bayerische Verwaltungsgerichtshof mit Beschluss vom 24.01.2022 im verfahren 1 NE 21.2072 den angegriffenen Bebauungsplan vorläufig außer Vollzug setzte, kam Bewegung in die Angelegenheit. Das Landratsamt hob die ursprüngliche Ablehnung des Bauantrages für den Milchviehlaufstall auf und stieg wieder in die Genehmigungsplanung ein. Die Gemeinde Schlehdorf leitete ein Verfahren zur Aufhebung des Bebauungsplanes ein und hob diesen noch im Sommer 2022 auf. Nunmehr konnte endlich die beantragte Baugenehmigung für das dringend benötigte Stallgebäude erteilt werden.
Dieser Fall zeigt einmal mehr, dass es sich lohnt, gegen derartige Bebauungspläne vorzugehen. Weiter zeigt der Fall, dass Normenkontrollen alleine in solchen Fällen häufig nicht zum Ziel führen. Nur mit parallel dazu betriebenen Bauantragsverfahren und verwaltungsgerichtlichen Klagen auf Erteilung der Baugenehmigungen gelingt es, entsprechend Druck auf die Behörden aufzubauen.
Zu sämtlichen rechtlichen Fragen rund um die Durchsetzung von Baurechten stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Rechtsanwalt Dr. Patrick Bühring
Theatinerstraße 33, 80333 München
089/29058130 buehring@rae-labbe.de