Zum 1.7.2019 erfolgte eine Erhöhung des Kindesunterhaltsbetrages und des staatlichen Kindergeldes. Der Mindestbedarf beträgt jetzt bei einem bis 5 jährigen Kind Euro 354,00/Monat bei einem
Zum 1.1.2018 erfolgte wieder eine – bescheidene – Erhöhung des Kindesunterhaltsbetrages und des staatlichen Kindergeldes. Der Mindestbedarf beträgt jetzt bei einem bis 5 jährigen Kind