Vertretung von Grundstückseigentümern und Interessengemeinschaften bei naturschutz- und wasserrechtlichen Eingriffen der öffentlichen Hand durch Ausweisung von Landschaftsschutz-, Naturschutz-, Wasserschutzgebieten u. a.. Abwehr und Minimierung der Eingriffsfolgen für die betroffenen Grundstückseigentümer; Ausarbeitung von Entschädigungskonzepten.