Zahlreiche Anlieger einer Straße zahlen nunmehr einen deutlich geringeren Straßenausbaubeitrag. Dies ergibt sich aus einem durch die Kanzlei Labbé & Partner erstrittenen Urteil vor dem VG München, M 2 K 14.5603.
Eine oberbayerische Gemeinde hatte diverse Verbesserungsarbeiten an einer Ortsstraße über Ausbaubeiträge refinanzieren wollen, hierfür jedoch nahezu ausschließlich Anlieger der nördlichen Straßenseite herangezogen. Ein Großteil der Anlieger der jenseitigen, südlichen Straßenseite sollte nichts bezahlen, da diese von der Straße keinerlei Vorteil hätten.
Zwar besteht tatsächlich an der südlichen Straßenseite ein großes Gefälle hin zu den Anliegergrundstücken, jedoch konnte im Rahmen von Ortsterminen und einer umfassenden von der Kanzlei erstellten Fotodokumentation nachgewiesen werden, dass die südlichen Anlieger die Straße nutzen können und auch bereits tatsächlich nutzen. Dies ergibt sich daraus, dass von diesen z.B. Treppen und Brücken zur Straße errichtet und sogar mehrfach Türen in dem Straßenbegrenzungszaun vorgehalten wurden.
Das VG München folgte der Argumentation der Kanzlei Labbé und sah es als erwiesen an, dass auch die südlichen Anlieger die Straße nutzen können bzw. bereits tatsächlich nutzen.
Die Ausbaubeitragsbescheide der von der Kanzlei Labbé vertretenen Anlieger wurden im Rahmen des Verfahrens nahezu halbiert.
Weitere Auskünfte erteilt:
Sebastian Heidorn
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Verwaltungsrecht
Tel.: +49 89 29058-144
heidorn@rae-labbe.de