Verwaltungsgericht hält Bebauungsplan „Sondergebiet Hotel am Kurpark“ der Stadt Bad Tölz für unwirksam und verpflichtet Landratsamt zur Erteilung von Vorbescheiden für Wohnungsbau
Die von der Kanzlei Labbé & Partner seit 2014 vertretenen Grundeigentümer verfolgen seit Jahren das Ziel, auf ihren in unmittelbarer Nähe des Kurhauses in Bad